abs 8888. Datenverarbeitung im Beschäftungskontext · Art. 89. Garantien und Ausnahmen in Bezug auf die Verarbeitung zu im öffentlichen Interesse liegenden§ 88 Vollstreckung vor Verfahrenseröffnung. (1) Hat ein Insolvenzgläuber im letzten Monat vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder nach