bundesDeshalb wird im RuStAG von 1913 auch streng zwischen der Bundes- bzw. Reichsangehörkeit und der Staatsangehörkeit in einem der 25 Bundesstaaten unterschien.Die Sondervermögen des Bundes sind in Deutschland wichte Instrumente zur Erfüllung spezieller Aufgaben und zur Verwaltung besonderer Vermögenswerte. In diesem